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Aufrechterhaltung der gemeinsamen Obsorge zur Verminderung der „Labilität“ eines Elternteils?
iFamZ 2022/84
S. 125§ 181 Abs 1 ABGB
Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend. Im Spannungsverhältnis zwischen Elternrechten und dem Kindeswohl haben erstere zurückzutreten.
Die Eltern der beiden Minderjährigen sind seit September 2015 getrennt und seit März 2017 geschieden. Die nunmehr vierjährige Minderjährige verbrachte ihre ersten Lebenswochen wegen einer Entzugssymptomatik im Kinderspital. Aufgrund von Bedenken in Bezug auf die Fähigkeit der (mit Drogenproblemen belasteten) Mutter, ihr Kind zu versorgen, wurde von der Kinder- und Jugendhilfe zunächst eine Einzelbetreuerin im Ausmaß von acht Wochenstunden eingesetzt. Zwischen den Eltern war bereits einmal ein Verfahren über die Obsorge anhängig. Auf Antrag des Vaters wurde der Mutter mit Beschluss vom die Obsorge für das Kind vorläufig entzogen und dem Vater allein übertragen. (…) Am einigten sich die Eltern vor Gericht endgültig auf die gemeinsame Obsorge bei hauptsächlicher Betreuung des Kindes im Haushalt des Vaters, unter Einräumung eines umfangreichen – detailliert geregelten – Kontaktrechts an die Mutter.
Mit seinem Antrag vom strebt der Vater neuerlich an, der Mutter die (Mit-)...