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IRZ 5, Mai 2024, Seite 195

IFRS-Bilanzierung: Neues für das Geschäftsjahr 2024

Christian Zwirner und Corinna Boecker

Nachdem im vergangenen Jahr 2023 mit IFRS 17 wieder ein gänzlich neuer Standard in Kraft getreten ist, betreffen die Neuerungen für das Berichtsjahr 2024 ausschließlich verschiedene bereits geltende Regelungen. Relevant sind eigenständige Änderungen an IFRS 16, IAS 7/IFRS 7, IAS 1 sowie eine bereits im Jahr 2023 in Kraft getretene Modifikation an IAS 12. Keine der Änderungen resultieren aus einem sog. annual improvements project. Die Autoren geben nachfolgend – wie schon in Vorjahren – einen kurzen Überblick über die Neuerungen bzw. die Modifikationen an den Rechnungslegungsvorschriften.

1. Überblick über die geänderten Standards

Abb. 1 listet die durch das IASB geänderten Standards auf, die im Geschäftsjahr 2024 erstmals anzuwenden sind, und stellt den Stand des EU-Endorsementverfahrens dar., ,

[i]Anders als im Vorjahr trat zum Jahreswechsel 2023/2024 kein gänzlich neuer Standard in Kraft, sondern die Neuerungen beschränken sich auf verschiedene bereits bestehende Vorschriften.

2. Die neuen und geänderten Vorschriften im Einzelnen

2.1. Änderung von IAS 12 „Ertragsteuern“

Die Änderung an IAS 12 geht auf eine weltweite Initiative zur Reform des internationalen Steuerrechts zurück, mit der u.a. erreicht werden sollte, dass multinationale Unternehmen ab dem Jahr 2023 einem Mindest-Ertragsteuersatz von 15% unterliegen. Seitens der OECD wurden bereits im Dezember 2021 entsp...

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