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Freier Dienstvertrag und Umsatzsteuer
Ra 2022/13/0102.
Der VwGH hat in der angeführten Entscheidung (einmal mehr) klargestellt, dass umsatzsteuerrechtlich bei Vorliegen eines freien Dienstvertrages eine selbständige Tätigkeit und daher Unternehmereigenschaft vorliegen. Dazu sind zwei Punkte anzumerken:
1. Viele nicht unternehmerisch tätige freie Dienstnehmer, für die die Pflichtversicherung nach § 4 Abs 4 ASVG in Betracht kommt, werden als Kleinunternehmer anzusehen sein. Diese unterliegen daher nicht der Umsatzsteuer, können aber zur Regelbesteuerung optieren.
2. ASVG-Beiträge und Umsatzsteuer haben keinen Einfluss aufeinander: Einerseits gehört eine vom freien Dienstnehmer dem Leistungsabnehmer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht zur ASVG-Beitragsgrundlage, weil sie keine Gegenleistung für die erbrachte Dienstleistung ist und die ausgewiesene Umsatzsteu...