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ASoK 5, Mai 2024, Seite 202

DBA-Kausalitätsprinzip und Ansässigkeitsverlagerung

BFH , I R 11/20, ecolex 2023/557 (Schragl); ; Schuster, Progressionsvorbehalt und Kausalitätsprinzip, PV-Info 2/2023, 26.

Fließen Einkünfte, die in einem anderen Staat erarbeitet wurden, erst nach einer Ansässigkeitsverlagerung nach Österreich zu (dies kann zB Stock-Options, Prämien oder das Urlaubsentgelt betreffen), ergibt sich nach der angeführten Rechtsprechung auf Grundlage der Drei-Stufen-Technik Folgendes:

1. Aus innerstaatlicher Sicht ist das Zuflussprinzip maßgeblich. Entscheidend ist, wo sich die Ansässigkeit im Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung (= des Zuflusses) des lohnwerten Vorteils befand.

2. Die DBA-rechtliche Zuteilung des Besteuerungsrechts richtet sich gemäß dem Kausalitätsprinzip danach, wo die Einkünfte erarbeitet werden. Das Besteuerungsrecht des anderen Staates, ...

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