Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Erleichterungen betreffend Sicherheitsvertrauenspersonen und Arbeitsschutzausschüsse
Ziel der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Grace-Period-Gesetz), ist die Unterstützung von Familienunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Zeit der Betriebsübergabe (RV 2510 BlgNR 27. GP). Neben Erleichterungen im Bereich des Abgabenrechts soll es für diese Unternehmen auch zu Erleichterungen im Bereich des ASchG kommen. Nach § 101a ASchG soll demnach im Falle einer Betriebsübergabe die Verpflichtung zur Mitteilung der Sicherheitsvertrauenspersonen nach § 10 Abs 8 ASchG an das Arbeitsinspektorat nicht unmittelbar nach Bestellung der Sicherheitsvertrauensperson bestehen, sondern innerhalb des zweijährigen Zeitraums ab der Betriebsübergabe. Des Weiteren soll eine Einberufung des Arbeitsschutzaus...