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Arbeitslosigkeit in Fällen mit Auslandsbezug
Zuständigkeit und Berechnung der Leistung
Arbeitslosigkeit kann auch nach Beendigung einer im (EU-)Ausland ausgeübten Tätigkeit eintreten. Bei Bestehen eines solchen Auslandsbezugs stellt sich daher die Frage, ob die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen bzw die Berechnung der Leistung nach österreichischem Recht zu beurteilen ist bzw zu erfolgen hat. Dabei kommt es auf ein Zusammenspiel unionsrechtlicher und innerstaatlicher Vorschriften an.
1. Einleitung
Der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit unterscheidet sich insofern von anderen Tatbeständen, in denen sich ein (versichertes) Risiko der sozialen Sicherheit verwirklicht, als die Beschäftigung bei diesem Szenario bereits wieder beendet ist (andernfalls läge keine Arbeitslosigkeit vor). Es kommt daher in diesen Konstellationen häufiger vor, dass jemand im Ausland gearbeitet hat, aber nach Beendigung der Beschäftigung wieder in seinen Wohnsitzstaat, also ins Inlan...