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ISR 5, Mai 2022, Seite 133

Fallstricke bei Erbschaften und Schenkungen im deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen

Tanja Schienke-Ohletz

Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaft- und Schenkungsteuer verhindert zwar die Doppelbesteuerung internationaler Erbfälle und Schenkungen. Dennoch gibt es Unterschiede in beiden Steuersystemen, insbesondere bei der Bewertung von Vermögen, Nießbrauchsgestaltungen oder bei der Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker. Diese Aspekte sollten bei grenzüberschreitenden Erbfällen oder Schenkungen beachtet werden.

Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaft- und Schenkungsteuer verhindert zwar die Doppelbesteuerung internationaler Erbfälle und Schenkungen. Dennoch gibt es Unterschiede in beiden Steuersystemen, insbesondere bei der Bewertung von Vermögen, Nießbrauchsgestaltungen oder bei der Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker. Diese Aspekte sollten bei grenzüberschreitenden Erbfällen oder Schenkungen beachtet werden.

The German-French double taxation agreement for inheritance and gift tax prevents double taxation of international inheritance cases and gifts. Nevertheless, there are differences in both tax systems, in particular with regard to the valuation of assets, usufruct arrangements or the assumption of gift tax by ...

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