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IRZ 12, Dezember 2022, Seite 533

Empirische Analyse der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich

Sarah Wolf und Bernd Hacker

Für viele Unternehmen ist eine nachhaltige Unternehmensführung inzwischen ein fixer Bestandteil der Unternehmenspolitik. Um neben den finanziellen auch nichtfinanzielle Informationen aufzuzeigen, veröffentlichen Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht. Die EU reguliert und verpflichtet die Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits durch die EU-Richtlinie 2014/95/EU „Non-Financial Reporting Directive“. In Österreich wurde die Richtlinie durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) in nationales Recht umgesetzt. Die bisherigen Regelungen sind jedoch bereits überholt und werden ab dem Jahr 2023 durch die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) erweitert, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung transparenter, standardisierter und vergleichbarer gestalten soll. Inwieweit sind die ATX-Unternehmen auf die Neuerungen der CSRD vorbereitet, und wo gibt es Handlungsbedarf? Diese und weitere Fragen klärt die vorliegende empirische Analyse und zeigt den aktuellen Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich.

1. Problemstellung

Für viele Unternehmen ist eine nachhaltige Unternehmensführung inzwischen ein fixer Bestandteil der Unternehmenspoliti...

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