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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 21. Ergänzungslieferung

2020

ISBN: 978-3-8511-4861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 76 EStG — Lohnkonto

Doralt

Siehe hierzu die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung ab 2006 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2006; BGBl II 2005/256 idF BGBl II 2007/316).

Aktuelle Hinweise

(21. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)

In § 76 Abs 1 wird nach dem siebenten Teilstrich folgender Teilstrich eingefügt:

„– Name, Versicherungsnummer, Geburtsdatum und Wohnsitz des Kindes (der Kinder), wenn ein Familienbonus Plus gemäß § 33 Abs. 3a berücksichtigt wurde, sowie die Anzahl der Monate und die Höhe des berücksichtigten Familienbonus Plus,“

In-Kraft-Treten:

§ 76 Abs 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2018/62 tritt mit in Kraft und ist erstmalig anzuwenden, wenn

– die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2019,

– die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden (§ 124b Z 335).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 190 BlgNR XXVI. GP):

Es soll vorgesehen werden, d...

Einkommensteuergesetz

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