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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 21. Ergänzungslieferung

2020

ISBN: 978-3-8511-4861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 67 EStG — Sonstige Bezüge

Kirchmayr/ Schaunig

Aktuelle Hinweise

(21. Lieferung, Stand )

1. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)

In § 67 Abs 4 lauten die beiden Teilstriche:

„– auf die Ablösung von Witwer- oder Witwenpensionen auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften oder auf die Ablösung von Witwer- oder Witwenpensionen auf Grund von Satzungen der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen sowie

– auf Abfindungen im Sinne des § 269 ASVG und vergleichbare Abfindungen an Hinterbliebene im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung oder vergleichbare Abfindungen an Hinterbliebene auf Grund von Satzungen der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen.“

In-Kraft-Treten:

§ 67 Abs 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2018/62 tritt mit in Kraft (Tag nach Kundmachung des BGBl).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 190 BlgNR XXVI. GP):

Wie die Erläuterungen zur historischen Entwicklung des § 67 Abs 4 nahelegen (siehe insbesondere Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142, Bericht des Budgetausschusses, 369 BlgNR 21. GP 10) soll diese Bestimmung en...

Einkommensteuergesetz

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