Einkommensteuergesetz
2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 44 EStG — Form der Steuererklärungen
Verordnung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
FinanzOnline – Erklärungsverordnung (FOnErklV)
|
BGBl II 2006/512 idF BGBl II 2018/83, abgedruckt bei § 42.
|
Erlässe: BMF, ARD 4245/20/91 zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer durch die Finanzverwaltung; EStR 2000 Rz 7552 ff.
Monographien: siehe § 39.
Literatur: Urianek, Die Technik der Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz, ; Kutschera, E-Bilanz ante portas, SWK 2006, 1109; Sulz/Hirschler , Steuerbilanzen - Hinweise für die Praxis in Checklistenform, SWK 2010, 717; Sopp/Kruczynski/Richter , Die österreichische E-Bilanz für steuerliche Zwecke im Vergleich zu Deutschland, SWI 2011, 443; Zorn , Die Nachbescheidkontrolle des Finanzamtes, SWK 2011, 909; Sopp , Alternativen der (elektronischen) Übermittlung von Steuererklärungen und Jahresabschlussdaten an die Finanzverwaltung. Anwendung in der Praxis, Ursachen und Schlussfolgerungen, ÖStZ 2012, 460.
Kommentar
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tz
| |||
---|---|---|---|
1. | Allgemeines | ||
2. | Vorlage der Bücher | ||
3. | Einnahmen-Ausgabenrechnung, Überschussrechnung | ||
4. | Mitwirkung von Parteienvertretern | ||
5. | Sozialversicherungsnummer | ||
6. | Übermittlung auf elektronischem Weg |
1. Allgemeines
Die ESt-Erklärung ist entweder auf elektronischem...