Einkommensteuergesetz
2020
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§ 39 EStG — Allgemeine Veranlagung und Veranlagungszeitraum
Erlässe: BMF, zur Veranlagung eines britischen Arbeitnehmers; AÖF 2003/209 zum Abzug der ESt durch einen befugten Vertreter im Inland; EStR 2000 Rz 7501 ff.
Literatur: Hollik, Härten bei der Besteuerung von Arbeitnehmern (Gelber Brief des Institutes für Finanzwissenschaft und Steuerrecht, Nr 46), Wien 1967; Schuch, Rechtsfragen rund um den Jahresausgleich, SWK 1985, A I 98; derselbe, Das neue Lohnsteuerverfahren – Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse durch das Finanzamt, durch den Arbeitgeber und der Jahresausgleich, ÖStZ 1988, 344; Lattner/Herzog, Die Anrechnung oder Rückerstattung der Kapitalertragsteuer, RdW 1990, 92; Lenneis, Pflichtveranlagung, Antragsveranlagung und Jahresausgleich, FJ 1991, 193; Nolz/Loukota, Die Besteuerung der Grenzgänger nach den Lohnsteuerrichtlinien 1992, SWI 1992, 199; Hollik, Jahresausgleich für einen verstorbenen Arbeitnehmer, SWK 1993, A 429; E.M., Aufrollung statt Jahresausgleich beim Arbeitgeber, SWK 1994, A 759; Atzmüller, Die Neuerungen bei der Lohnzettelübermittlung und -gestaltung ab 1995, ÖStZ 1995, 1; Schader/Kletzmayr, Zeitlich verschobene Steuerwirkungen in der Investitionsrechnung, RWZ 1996, 210; Ritz, Nachversteuer...