Einkommensteuergesetz
2020
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§ 20 EStG — Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben
Aktuelle Hinweise
(21. Lieferung, Stand )
Änderung der Pendlerverordnung (BGBl II 2019/324)
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Pendlerverordnung geändert wird
Auf Grund des § 16 Abs. 1 Z 6, des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e und des § 33 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung), BGBl. II Nr. 276/2013, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 154/2014, wird wie folgt geändert:
1. Im Titel wird die Wortfolge „der Bundesministerin“ durch die Wortfolge „des Bundesministers“ ersetzt.
2. § 3 Abs. 6 lautet:
„(6) Das Ergebnis des Pendlerrechners gilt als amtliches Formular im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 lit. g EStG 1988, das der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ausgedruckt und unterschrieben oder elektronisch signiert übermitt...