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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 21. Ergänzungslieferung

2020

ISBN: 978-3-8511-4861-9

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Einkommensteuergesetz

§ 126 EStG — Vollziehung

§ 126. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind

  1. 1. hinsichtlich des § 4 Abs. 4 Z 4 zweiter Satz der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten,

  2. 2. hinsichtlich des § 4 Abs. 4 Z 5 dritt- und vorletzter Satz der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung,

  3. 3. gegenstandlos

  4. 4. hinsichtlich des § 106 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz,

  5. 5. hinsichtlich des § 111 der jeweils in Betracht kommende Bundesminister,

  6. 6. hinsichtlich der §§ 84 und 86 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 132/2002 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen,

  7. 7. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.

Novellen:


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BGBl 1992/448
§ 126 Z 3, ab , eingefügt.
BGBl I 2002/132 (2. AbgÄG)
§ 126 Z 6, ab , eingefügt.

Einkommensteuergesetz

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