Einkommensteuergesetz
2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 121 EStG — Vorauszahlungen
Hinweise
(7. Lieferung, Stand )
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Ziffern 2 und 3 des § 121 Abs. 5 EStG verfassungswidrig waren
Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom , G 11/02-9, dem Bundeskanzler zugestellt am , ausgesprochen, dass die Ziffern 2 und 3 des § 121 Abs. 5 des Bundesgesetzes vom über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988), BGBl. Nr. 400, in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2000, verfassungswidrig waren.
Die Aufhebung tritt am in Kraft.
Richtlinien zur Vorgangsweise bei der Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer aufgrund des Erkenntnisses des
1. Seit wird bei der Festsetzung von Vorauszahlungen aufgrund von Einkommen- und Körperschaftsteuerbescheiden für 2000 oder früher § 121 Abs 5 Z 2 und 3 EStG 1988 nicht mehr angewendet. Sofern die Vermutung besteht, dass im zugrunde liegenden Veranlagungsjahr Regelungen zum Tragen kamen, die durch das Budgetbegleitgesetz 2001 geändert wurden und ohne deren Berücksichtigung sich eine wesentlich höhere Steuerbelastung ergeben würde (zB infolge der Absch...