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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 21. Ergänzungslieferung

2020

ISBN: 978-3-8511-4861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 109 EStG — Verrechnung von Kinderabsetzbeträgen, Abgeltungs- und Erstattungsbeträgen

Doralt

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)

In § 109 entfällt die Wortfolge „gemäß § 57 Abs. 2 Z 3 lit. a sowie Abgeltungsbeträge gemäß § 107 und“.

In-Kraft-Treten:

§ 106a in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl I 2015/118, ist erstmalig anzuwenden, wenn

– die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016,

– die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden (§ 124b Z 275).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 684 BlgNR XXV. GP):

Aufgrund der Abschaffung ist in § 109 der Verweis auf § 107 zu streichen.

(13. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009; BGBl I 2009/26)

In § 109 wird die Zitierung „gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a“ durch die Zitierung „gemäß § 33 Abs. 3“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 109, in der Fassung des Bunde...

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