Einkommensteuergesetz
2020
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§ 108g EStG — Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
Aktuelle Hinweise
(21. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG; BGBl I 2019/104)
In § 108g Abs 4 und Abs 5 wird die Wortfolge „Finanzamt Wien 1/23“ durch die Wortfolge „Finanzamt für Großbetriebe“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 108g in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2019/104 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 339).
(18. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2015 (AbgÄG 2015; BGBl I 2015/163)
In § 108g Abs 5 wird im vierten Satz die Wortfolge „25%“ durch die Wortfolge „27,5%“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 108g Abs 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/163 ist ab dem anzuwenden (§ 124b Z 307).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 896 BlgNR XXV. GP):
Aufgrund der Anhebung des besonderen Steuersatzes für Einkünfte aus Kapitalvermögen in § 27a Abs 1 Z 2 auf 27,5% durch das StRefG 2015/2016 soll auch die Nachversteuerung der auf den Steuerpflichtigen im Rahmen von Zukunftsvorsorgeeinrichtung entfallenden Kapitalerträge ab dem mit einem Steuersatz von 27,5% erfolgen.
(16. Lieferung, Stand )
1. Änderung durch d...