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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 21. Ergänzungslieferung

2020

Print-ISBN: 978-3-8511-4861-9

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 97 EStG — Steuerabgeltung

Kirchmayr

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)

§ 97 wird wie folgt geändert:

a) In Abs 1 wird die Wortfolge „der besondere Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1“ durch die Wortfolge „ein besonderer Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1“ ersetzt.

b) In Abs 2 wird Wortfolge „dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1“ durch die Wortfolge „einem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 97 Abs 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/118 ist ab dem anzuwenden.

Bei Steuerpflichtigen mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr ist bei Veräußerungen oder sonstigen Realisierungen von Wirtschaftsgütern und Derivaten vor dem noch § 27a Abs 1 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl I 2015/118 anzuwenden (§ 124b Z 281).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 684 BlgNR XXV. GP):

Aufgrund der Einführung unterschiedlicher KESt-Sätze für Einkünfte aus Bankeinlagen einerseits und andere Einkünfte aus Kapitalvermöge...

Einkommensteuergesetz

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