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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 21. Ergänzungslieferung

2020

ISBN: 978-3-8511-4861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 84 EStG — Lohnzettel

Doralt

Aktuelle Hinweise

(21. Lieferung, Stand )

1. Änderung durch das Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020; BGBl I 2019/103)

In § 84 Abs 5 wird nach dem dritten Teilstrich folgender Teilstrich eingefügt:

„– die Anzahl, Name, Versicherungsnummer, Geburtsdatum und Wohnsitzstaat der Kinder, für die ein Familienbonus Plus berücksichtigt wurde, sowie die Monate und die Höhe des berücksichtigten Familienbonus Plus,“

In-Kraft-Treten:

§ 84 Abs 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2019/103, ist erstmalig anzuwenden, wenn

– die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2019,

– die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden (§ 124b Z 345).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zum Initiativantrag (IA 984/A BlgNR XXVI. GP):

Ergänzend zu § 84 Abs 1 Z 2, wonach der Lohnzettel alle im amtlichen Formular vorgesehenen für die Erhebung von Abgaben maßgeblichen Daten zu enthalten hat, soll klarstellend ergänzt werden, welche Angaben der Lohnzettel betreffend Familienbonus Plus zu enthalten hat. Dies soll erstmals für Lohnzettel 2019 gelten.

2. Änderun...

Einkommensteuergesetz

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