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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 21. Ergänzungslieferung

2020

ISBN: 978-3-8511-4861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 81 EStG — Betriebsstätte

Doralt/ Knörzer

Aktuelle Hinweise

(21. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG; BGBl I 2019/104)

§ 81 Abs 2 entfällt und Abs 1 wird zu § 81.

In-Kraft-Treten:

§ 81 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2019/104 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 339).

(14. Lieferung, Stand )

Änderung durch BGBl I 2010/9

In § 81 Abs 2 wird die Wortfolge „gemäß § 57 der Bundesabgabenordnung“ ersatzlos gestrichen.

In-Kraft-Treten:

§ 81 Abs 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2010/9 tritt am (Tag nach Verlautbarung im BGBl) in Kraft.

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (477 BlgNR XXIV. GP):

Der Entfall der Verweise auf die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die Aufhebung jener Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, auf die verwiesen wird, mit in Kraft tritt. Der Entfall der Verweise führt zu keiner inhaltlichen Änderung der Zuständigkeiten.

Einkommensteuergesetz

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