Einkommensteuergesetz
2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 39 ESTG — Allgemeine Veranlagung und Veranlagungszeitraum
Aktuelle Hinweise
(16. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 (AbgÄG 2011; BGBl I 2011/76)
In § 39 Abs 3 tritt an die Stelle der Wortfolge „Die im Bescheid ausgewiesene Abgabennachforderung oder Abgabengutschrift“ die Wortfolge „Die im Bescheid festgesetzte Einkommensteuer“.
In-Kraft-Treten:
§ 39 Abs 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2011/76 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2011 anzuwenden ( § 124b Z ...