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Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens als vGA
KStG 2002 § 8 Abs. 3 S. 2; InsO vom § 39 Abs. 1 Nr. 5; KStG VZ 2012; FGO § 96
1. Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen steht die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegen. (Rz. 15)
2. Es widerspricht allgemeinen Erfahrungssätzen, wenn das Tatgericht ohne gegenteilige Tatsachenfeststellungen davon ausgeht, dass ein fremder Dritter für ein nachrangiges und unbesichertes Darlehen denselben Zins vereinbaren würde wie für ein besichertes und vorrangiges Darlehen. (Rz. 14)
BFH Urt. - I R 62/17 - ECLI:DE:BFH:2021:U.180521.IR62.17.0
Das Problem: Seit jeher ist die Darlehensvergabe zwischen verbundenen Unternehmen und deren fremdübliche Bepreisung ein Quell von Konflikten zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung, wissen doch beide Parteien um die Möglichkeiten der Gestaltung in der Bandbreite von konservativen bis hin zu aggressiven Ansätzen. Die Äußerungen im Koalitionsvertrag lassen hier einen neuen Anlauf des Gesetzgebers erwarten.
Die erste Frag...