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ISR 11, November 2023, Seite 361

Kapitalausstattung durch Zahlung in die Kapitalrücklage Geschäftsbeziehung i.S.d. § 1 AStG?

Dietrich Reimche

Grundsätzlich steht es dem Gesellschafter frei, seine Gesellschaft mit Eigen- oder Fremdkapital auszustatten. Während die grenzüberschreitende Fremdkapitalausstattung der Gesellschaft unbestritten als Geschäftsbeziehung nach § 1 AStG qualifiziert wird, ist fraglich, ob die Leistung in die Kapitalrücklage ebenfalls zur Annahme einer Geschäftsbeziehung führen kann. Es stellt sich daher die Frage, ob und worin sich das Gesellschafterfremdkapital von der als Eigenkapital klassifizierten Zahlung in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB unterscheidet.

In principle, the shareholder is free to endow his company with equity or debt capital. While the cross-border provision of debt capital to the company is undisputedly qualified as a business relationship under Section 1 AStG, it is questionable whether the payment into the capital reserve can also lead to the assumption of a business relationship. The question therefore arises as to whether and in what way shareholder debt capital differs from the payment into the capital reserve classified as equity capital under section 272(2) no. 4 HGB.

I. Einleitung

Bis zur Einführung des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB mit dem Bilanzrichtlinien-G...

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