Einkommensteuergesetz
2017
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§ 108f ESTG — Lehrlingsausbildungsprämie
Hinweise
(8. Lieferung, Stand )
Anpassung durch das Budgetbegleitgesetz 2003 (BudBG 2003; BGBl I 2003/71)
§ 108f Abs. 1 lautet:
„(1) Sind Aufwendungen (Ausgaben) für die Lehrlingsausbildung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen, kann unter den Voraussetzungen der Abs. 2 bis 4 eine Lehrlingsausbildungsprämie geltend gemacht werden.“
Die Neuregelung tritt am (Tag nach Verlautbarung im BGBl) in Kraft und ist bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2003 erstmals anzuwenden.
Die ...