Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ISR 5, Mai 2024, Seite 161

Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Großbritannien

Katharina Schlücke

AO § 180; EStG § 4; DBA Großbritannien 1964/1970 Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a; DBA-Großbritannien 2010 Art. 23 Abs. 1

1. Verfügt eine General Partnership nach britischem Recht in Großbritannien über eine feste Geschäftseinrichtung, in welcher sie Tätigkeiten ausübt, die nicht bloße Hilfsarbeiten oder Vorbereitungsarbeiten i.S.d. DBA GBR 1964/1970 bzw. DBA GBR 2010 darstellen (hier: Tagesgeschäft eines Goldhändlers), nicht aber über eine inländische Betriebsstätte, so sind ihre gewerblichen Einkünfte in vollem Umfang ihrer Betriebsstätte in Großbritannien zuzurechnen. Als Quellenstaat obliegt das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte Großbritannien.

2. Die in Deutschland nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und einheitlich festzustellenden steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte der General Partnership sind nach den Vorschriften des deutschen Rechts zu ermitteln. Im Streitfall durfte die Gesellschaft die Gewinne und Verluste durch Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG berechnen. Sie war weder nach deutschem noch nach britischem Recht verpflichtet, Bücher i.S.d. § 140 AO zu führen.

3. Die Regelung des § 140 AO verweist nicht nur auf inländische, sondern auch auf ausländische Buchführungs...

Daten werden geladen...