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Exekutionsführung auf Wiedereingliederungsgeld
iFamZ 2022/81
S. 124§ 3 Z 2 UVG; § 143d ASVG
Führt das Kind seit November 2020 Exekution auf das Arbeitseinkommen des Vaters, muss es vor der Antragstellung auf Gewährung von Titelvorschüssen im September 2021 zusätzlich auch Exekution auf das Wiedereingliederungsgeld (§ 143d ASVG) führen, das der Vater seit neben seinem – wegen der nunmehr bloßen Teilzeitbeschäftigung – reduzierten Arbeitseinkommen bezieht.