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Liebe Leserinnen und Leser,
//erkannt und behoben, … könnte man denken. Insbesondere bei Leasingkonstrukten sind Bilanzierende mit Abgrenzungsproblemen konfrontiert. Insofern hat der IASB mit Blick auf Sale-and-Leaseback-Transaktionen die Notwendigkeit erkannt, aktiv zu werden, und erst kürzlich am das Amendment „Lease Liability in a Sale-and-Leaseback“ an IFRS 16 veröffentlicht. Dem vorangegangen waren eine Agenda-Entscheidung des IFRS IC im Juni 2020 und ein Änderungsentwurf des IASB im November 2020 (IRZ 2021, 107). Durch Schaffung einer Ausnahmeregelung soll nun die (neue) Folgebewertung der Leasingverbindlichkeiten dazu führen, dass ein Verkäufer-Leasingnehmer keinen Gewinn oder Verlust aus dem zurückbehaltenen Nutzungsrecht am abgegangenen Vermögenswert vereinnahmt. Ziel ist es, die Bilanzierung von Sale-and-Leaseback-Transaktionen vergleichbarer und transparenter zu machen. Ob das der richtige Weg ist? Zumindest haben wohl nicht alle IASB-Mitglieder für die Änderung gestimmt. „Die Standardsetzung ist ein komplexes und mühsames Handwerk, an deren Ende nicht immer ein konzeptionell vollkommenes Werk steht“, meinen unsere sachkundigen Autoren Melanie Schunk und Sebastian Weller, die die Thematik...