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immo aktuell 2, April 2024, Seite 60

Verpflichtung des Maklers zur Herausgabe der von ihm erworbenen Liegenschaft

immo aktuell 2024/9

§§ 1002 ff, 1009 ABGB; §§ 3 ff MaklerG

Der Auftraggeber des Maklers hat gegen diesen einen Anspruch auf Herausgabe der – durch die Ausnützung der dem Auftraggeber zugewiesenen Geschäftschance – dem Makler zugekommenen Liegenschaft.

Sachverhalt: [1] Die Klägerin ist eine Rechtsanwalts-GmbH; sie schloss mit der beklagten Immobilienmakler-Gesellschaft im Herbst 2020 einen Maklervertrag, um eine geeignete Immobilie für Bürozwecke der Klägerin zu finden. Die Beklagte hatte bereits einen Maklervertrag mit der damaligen Eigentümerin der klagsgegenständlichen Immobilie zum Verkauf dieser Liegenschaft abgeschlossen (kein Alleinvermittlungsvertrag). Den Geschäftsführern der Klägerin war die Preisvorstellung der Eigentümerin von 1.050.000 € vorerst zu hoch. Die Klägerin beauftragte die Beklagte, zunächst ein Erstangebot über 500.000 € zu legen und räumte der Beklagten gleichzeitig Pouvoir bis zu einem Gesamtbudget von 750.000 € (inklusive sämtlicher Nebengebühren) ein. Diese Verhandlungen führten zunächst zu keinem Ergebnis. Anfang des Jahres 2021 reduzierte die Eigentümerin ihre Preisvorstellungen auf 830.000 €. Da die Vorstellungen der Klägerin bei 790.000 € lagen, kam es noch zu keinem...

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