Praxishandbuch Alternative Investmentfonds
1. Aufl. 2024
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1. Einleitung
1.1. Regelungsgegenstand und europarechtliche Grundlagen
Die Vorschriften der §§ 20 bis 22 AIFMG regeln die an den AIFM gestellten Transparenzanforderungen. Sie enthalten die Informationspflichten des AIFM gegenüber den Anlegern der AIF und gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde (FMA). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um (prospektähnliche) Vor-Veranlagungsinformationen, Jahresberichte und sonstige regelmäßige oder anlassbezogene Informationen. Darüber hinaus gibt es Transparenzbestimmungen, die nicht in den §§ 20 bis 22 AIFMG genannt sind.
Neben den an den AIFM gerichteten Transparenzanforderungen sieht das AIFMG für die FMA unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, Sanktionen nach einem Gesetzesverstoß zu veröffentlichen (§ 60 Abs 6 AIFMG).
Die Transparenzanforderungen der §§ 20 bis 22 AIFMG setzen die Art 22 bis 24 der AIFM-RL um, die Erläuterungen in Kapitel V Abschnitt 1 der DelVO (EU) 231/2013 erfahren. Darüber hinaus hat ESMA am „Guidelines on reporting obligations under Articles 3(3)(d) and 24(1), (2) and (4) of the AIFMD“ (ESMA/2014/869EN) verabschiedet.
S. 5121.2. Zweck und Konzept der Regelungen
Die Transparenzanforderungen ermöglichen den Anlegern, Anlageentscheidung...