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iFamZ 3, Juni 2022, Seite 122

Enterbungsgründe und Kindesunterhaltsrecht

iFamZ 2022/79

§§ 231, 770 Z 5, 777 ABGB

Da die geringe Besuchsfrequenz des volljährigen Sohnes zum Vater keinen Enterbungsgrund bildet, kann offen bleiben, ob ein Verhalten des Kindes gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil, das den Enterbungsgrund des § 770 Z 5 ABGB erfüllt, Auswirkungen auf seinen Unterhaltsanspruch hat.

Der Antragsgegner G. ist der Vater des volljährigen Antragstellers P., der in Vollzeit und innerhalb der durchschnittlichen Studiendauer ein Masterstudium des Studiengangs Molekularbiologie absolviert.

Der Vater bestritt das Bestehen einer Geldunterhaltsverpflichtung mit der Begründung, seinem Sohn sei die Ausübung einer Beschäftigung neben dem Studium zumutbar. Im Übrigen habe der Sohn seinen Unterhaltsanspruch verwirkt, weil er den an multipler Sklerose erkrankten Vater während eines sechswöchigen stationären Kuraufenthalts überhaupt nicht und ansonsten nur alle eineinhalb Monate für zwei Stunden besucht habe.

Das Erstgericht verpflichtete den Vater antragsgemäß zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge an den Sohn von je 200 € von bis . Eine Nebenbeschäftigung sei dem Antragsteller im letzten Jahr des Masterstudiums nicht zumutbar. Für die Annahme einer Verwir...

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