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Vorsteuerberichtigung im Zusammenhang mit der Veräußerung von dem WGG unterliegenden Immobilien
In einem jüngst ergangenen Erkenntnis befasste sich das BFG einerseits mit der Frage, ob automationsunterstützt erstellte Bescheide, zu deren Rechtswirksamkeit zwingend einer Amtssignatur bedürfen, sowie andererseits, ob die (unecht steuerfreie) Veräußerung von dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (idF kurz: WGG, BGBl I 2009/25) unterliegenden Immobilien, an denen vor den Verkäufen umfangreiche Bauarbeiten durchgeführt worden waren, eine Berichtigung der Vorsteuerbeträge nach sich zieht, obschon die getätigten Investitionen auch unter Verwendung von sog Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen iSd § 14 WGG (zum Teil) finanziert wurden, die ihrerseits von den jeweiligen Mietern zwingend im Rahmen der monatlichen Mietzinszahlungen zu leisten sind.
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RV/4100285/2021; Revision zugelassen (Beschwerde beim VfGH zur GZ E 629/2024 anhängig). |
1. Der Fall
Im Zuge einer am Sitz einer als gemeinnützig anerkannten Kapitalgesellschaft – der späteren Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf) – durchgeführten Außenprüfung, ua die Umsatzsteuer 2012 bis 2014 betreffend, wurde die Feststellung getroffen, dass in den zu prüfenden Jahren sowohl ganze Wohnobjekte als auch einzelne Mietwohnungen – beides Wirtschaftsgüter des Anlageve...