Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfassungskonformität EKBSG
Abgabenfestsetzung bei Selbstberechnung
Entscheidung: RV/7100706/2024; Revision nicht zugelassen.
Norm: § 201 Abs 2 Z 3 BAO; § 0 EKBSG.
Nach § 201 Abs 2 Z 3 BAO kann die Festsetzung erfolgen, wenn kein selbstberechneter Betrag bekannt gegeben wird oder wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden. Bei richtiger Selbstberechnung kann keine Festsetzung erfolgen. Das BFG hegt keine Bedenken gegen die Verfassungskonformität des EKBSG, die zu einem Aufhebungsantrag gemäß Art 89 Abs 2 B-VG Anlass geben würden.