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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Dokumentvorschau
Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

§ 18b Änderung des Bescheides vor Zuständigkeitsübergang

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar
18
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
9
B.
BVwG
1023
C.
US
2427
III.
Gesetzesmaterialien
A.
Stammfassung – BGBl 1993/697
28, 29
B.
UVP-G Novelle 2004 – BGBl I 2004/153
30, 31

I. Kommentar

1

Im Unterschied zu § 18 Abs 3, der nur in Grundsatz- und Detailgenehmigungsverfahren gilt, kommt § 18b generell zur Anwendung (Altenburger/Berger, UVP-G2 § 18b Rz 1).

2

Die UVP-RL gibt keine Vorgaben hinsichtlich eines Änderungsgenehmigungsverfahrens gem § 18b, weil dieses nur Änderungen betrifft, die nicht der UVP-Pflicht unterliegen.

3

Sofern die beantragten Änderungen den Genehmigungsvoraussetzungen des § 17 Abs 2 bis 5 nicht widersprechen (§ 18b Z 1) und die von der Änderung betroffenen Beteiligten Gelegenheit hatten, ihre Interessen wahrzunehmen, sind sie zulässig (§ 18b Z 2). Freilich dürfen die vom Projektwerber beantragten Änderungen keinesfalls die Identität des Vorhabens verändern; es darf sich nicht um ein Aliud handeln. Ein geändertes Projekt ist als „aliud“ zu qualifizieren, wenn die Modifikationen nach Art und Ausmaß nicht geringfügig sind (BVwG , W193 2114926-1).

4

Für den Projektwerber stellt sich regelmäßig die Frage, ob er e...

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