Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 36 Bodenbewässerung

Lampert

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kurzübersicht
1
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
2
B.
BVwG
3
C.
US
4
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
5, 6
B.
UVP-G Novelle 2009 – BGBl I 2009/87
7

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst die Bodenbewässerung, während Z 35 Bodenentwässerung die regelt. Die UVP von Bodenbe- und ‑entwässerungen im Rahmen von Zusammenlegungsverfahren wird durch das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz geregelt (UVP-G RS 2015, 206). Für sonstige derartige Anlagen sind die Z 35 und 36 anzuwenden (UVP-G RS 2015, 206). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 2 Z 1 lit c UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

2

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

C. US

4

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

III. Gesetzesmaterialien

A. UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89

5

IA 168/A 21. GP, zu Anh 1 Z 36: Die mit den genannten Vorhaben verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt äußern sich vorrangig in Form von Gewässerbenutzungen bzw Einwirkungen auf Gewässer, denen bereits im Rahmen der wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren eine umfassende Beurteilung der Umweltauswirkungen zuteilwerden muss. Durch Einbeziehung dieser Vorhaben in den Geltungsbereich des UVP-G wi...

Daten werden geladen...