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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

§ 16 Mündliche Verhandlung und weiteres Verfahren

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar
15
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
6, 7
B.
BVwG
8
C.
US
929
III.
Gesetzesmaterialien
A.
Stammfassung – BGBl 1993/697
30, 31
B.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
32, 33
C.
UVP-G Novelle 2013 – BGBl I 2013/95
34, 35
D.
UVP-G Novelle 2018 – BGBl I 2018/80
3639

I. Kommentar

1

Die Bestimmung normiert einerseits die mündliche Verhandlung, die das Kernstück der Bestimmungen über das konzentrierte erstinstanzliche Genehmigungsverfahren darstellt, und andererseits das „weitere Verfahren“ nach Erstellung des UV-GA oder der zusammenfassenden Bewertung.

2

Die Behörde hat seit der UVP-G Novelle 2018, BGBl I 80/2018, die Möglichkeit, die mündliche Verhandlung auf jene bestimmten Fachbereiche zu beschränken, zu denen (zulässige) Einwendungen erhoben wurden. Diese Einschränkung entspricht der Verwaltungsökonomie, sich nur noch auf jene Fachbereiche zu konzentrieren, auf die sich die Einwendungen beziehen.

3

Gem § 39 Abs 3 AVG kann die Behörde das Ermittlungsverfahren durch Verfahrensanordnung für geschlossen erklären, wenn die Sache zur Entscheidung reif ist . Die Erklärung hat nach Möglichkeit in der mündlichen Verhandlung, in allen anderen Fällen schriftlich zu ergehen. § 39 Abs 3 AVG wird du...

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