UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
1. Aufl. 2020
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Anhang
Geschehen zu Straßburg am .
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Im Namen des Europäischen Parlaments | Im Namen des Rates |
Der Präsident | Die Präsidentin |
M. SCHULZ | L. CREIGHTON |
ANHANG I
VORRANGIGE ENERGIEINFRASTRUKTURKORRIDORE UND -GEBIETE
Diese Verordnung gilt für die folgenden transeuropäischen Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete:
1. VORRANGIGE STROMKORRIDORE
Offshore-Netz der nördlichen Meere („NSOG“): Ausbau des integrierten Offshore-Stromnetzes und der entsprechenden Verbindungsleitungen in der Nordsee, in der Irischen See, im Ärmelkanal, in der Ostsee und in angrenzenden Meeren, um Strom aus erneuerbaren Offshore-Energiequellen zu den Verbrauchs- und Speicherzentren zu transportieren und den grenzüberschreitenden Stromaustausch auszubauen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweden und Vereinigtes Königreich.
S. 1158Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Westeuropa („NSI West Electricity“): Verbindungsleitungen zwischen Mitgliedstaaten dieses Raums und mit dem Mittelmeerraum, einschließlich der Iberischen Halbinsel, insbesondere um Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu integrieren und die Binnennetzinfrastruktur zur Förderung der Markti...