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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (1. Auflage)

Anhang

ANHANG I

IN ARTIKEL 4 ABSATZ 1 GENANNTE PROJEKTE

1.

Raffinerien für Erdöl (ausgenommen Unternehmen, die nur Schmiermittel aus Erdöl herstellen) sowie Anlagen zur Vergasung und zur Verflüssigung von täglich mindestens 500 Tonnen Kohle oder bituminösem Schiefer.

2.

a)

Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen mit einer Wärmeleistung von mindestens 300 MW;

b)

Kernkraftwerke und andere Kernreaktoren einschließlich der Demontage oder Stilllegung solcher Kraftwerke oder Reaktoren (mit Ausnahme von Forschungseinrichtungen zur Erzeugung und Bearbeitung von spaltbaren und brutstoffhaltigen Stoffen, deren Höchstleistung 1 kW thermische Dauerleistung nicht übersteigt).

3.
a)

Anlagen zur Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe;

b)

Anlagen:

i)

mit dem Zweck der Erzeugung oder Anreicherung von Kernbrennstoffen,

ii)

mit dem Zweck der Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe oder hochradioaktiver Abfälle,

iii)

mit dem Zweck der endgültigen Beseitigung bestrahlter Kernbrennstoffe,

iv)

mit dem ausschließlichen Zweck der endgültigen Beseitigung radioaktiver Abfälle,

v)

mit dem ausschließlichen Zweck der (für mehr als 10 Jahre geplanten) Lagerung bestrahlter Kernbrennstoffe oder radioaktiver Abfälle an einem anderen Ort als dem Pr...

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