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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

§ 2 Standortrelevante Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich

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ErläutRV 372 BlgNR 26. GP, zu § 2: § 2 enthält die für dieses Bundesgesetz besonders relevanten Begriffsbestimmungen.

Abs. 1 definiert den Begriff des standortrelevanten Vorhabens. Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind standortrelevante Vorhaben solche Vorhaben, für die gemäß Anhang 1 Spalte 1 oder Spalte 2 oder gemäß dem 3. Abschnitt UVP-G 2000 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Wichtig ist, dass der Genehmigungsantrag noch nicht bei der zuständigen Behörde gemäß dem UVP-G 2000 eingebracht wurde. Bei Erfüllung dieser beiden Kriterien ist von einem standortrelevanten Vorhaben im Sinne dieses Bundesgesetzes zu sprechen.

In Abs. 2 tritt zu der Begrifflichkeit des standortrelevanten Vorhabens das besondere öffentliche Interesse der Republik Österreich hinzu. Von diesem besonderen Interesse ist insbesondere dann auszugehen, wenn das standortrelevante Vorhaben und seine Umsetzung außerordentliche positive Folgen für den Wirtschaftsstandort erwarten lässt. Wichtig dabei ist, dass die gesetzliche Regelung nicht abschließend formuliert ist und darunter der Wirtschaftsstandort im weiteren Sinn zu verstehen...

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