UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
1. Aufl. 2020
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§ 1 Anwendungsbereich
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ErläutRV 372 BlgNR 26. GP, zu § 1: § 1 regelt den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes; das StEntG soll das Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung darüber regeln, dass standortrelevante Vorhaben im besonderen Interesse der Republik Österreich liegen. Daran anknüpfend werden verfahrensbeschleunigende Maßnahmen gesetzlich vorgesehen, um Verfahren in Bezug auf standortrelevante Vorhaben in rechtskonformer Weise rascher zum Abschluss zu bringen.