UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
1. Aufl. 2020
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§ 12 Umweltverträglichkeitsgutachten
Übersicht der Kommentierung
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I. | Kommentar | ||
II. | Rechtsprechung | ||
A. | VwGH | ||
B. | BVwG | ||
C. | US | ||
III. | Gesetzesmaterialien | ||
A. | Stammfassung – BGBl 1993/697 | ||
B. | UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89 | ||
C. | UVP-G Novelle 2004 – BGBl I 2004/153 | ||
D. | UVP-G Novelle 2016 – BGBl I 2016/4 |
I. Kommentar
1
§ 12 normiert Regelungen über das Umweltverträglichkeitsgutachten (UV-GA), das nur für Vorhaben der Spalte 1 zu erstellen ist. Die zusammenfassende Bewertung gem § 12a tritt im vereinfachten UVP-Verfahren an die Stelle des UVG-A.
2
Die UVP-RL schreibt weder ein UV-GA noch die Erstellung einer zusammenfassenden Bewertung vor. Gem Art 8 UVP-RL sind die Ergebnisse der Anhörungen, die UVE sowie Stellungnahmen der Behörden und der betroffenen Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
3
§ 12 Abs 1 nimmt die Behörde für Vorhaben der Spalte 1 des Anh 1 in die Pflicht, Sachverständige der betroffenen Fachbiete mit der Erstellung eines UV-GA zu beauftragen.
4
§ 12 Abs 2 normiert die Verpflichtung der Behörde, die vom Projektweber vorgelegten Gutachten und Unterlagen bei der Erstellung des UV-GA zu berücksichtigen. In erster Linie wird es sich dabei um auf gleicher fachlicher Ebene vorgel...