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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 77 Mineralfaserherstellung

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
2
B.
BVwG
3
C.
US
4
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
5, 6

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst Anlagen zum Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich Anlagen zur Herstellung von Mineralfasern. Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 2 Z 5 e sowie Anh 2 Z 11 lit g UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

2

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

C. US

4

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

III. Gesetzesmaterialien

A. UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89

5

IA 168/A 21. GP, zu Anh 1 Z 77: Neben der Glaserzeugung scheint nun auch generell das Schmelzen mineralischer Stoffe im Anhang II der UVP-Änderungs-RL auf. Für das Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich der Mineralfaserherstellung wurde korrespondierend zum Schwellenwert des Anhanges 1 des UVP-G 1993 für die Glaserzeugung eine Produktionskapazität von 200.000 t/a gewählt. Für Anlagen in luftbelasteten Gebieten ist eine Einzelfallprüfung vorgesehen.

6

AB 228 BlgNR 21. GP:Keine Ausführungen zu Anh 1 Z 77.

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