Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 75 Asbestanlagen

Lampert

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1, 2
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
3
B.
BVwG
4
C.
US
5
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
6, 7

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst Anlagen zur Gewinnung, Be- und Verarbeitung von Asbest und Asbesterzeugnissen. Derartige Anlagen bestehen in Österreich nicht, weil sie gem § 2 Chemikalien-Verbotsverordnung 2003 verboten sind. Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 1 Z 5 sowie Anh 2 Z 5 lit c UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

2

Zur Definition „Asbest“ siehe § 2 Abs 1 Chemikalien-Verbotsverordnung 2003.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

4

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

C. US

5

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

III. Gesetzesmaterialien

A. UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89

6

IA 168/A 21. GP, zu Anh 1 Z 75: Im Anhang I der Änderungs-RL ist für diesen Vorhabenstyp festgelegt: Anlagen zur Gewinnung von Asbest sowie zur Be- und Verarbeitung von Asbest- und Asbesterzeugnissen: bei Asbestzementerzeugnissen mit einer Jahresproduktion von mehr als 20.000 t Fertigerzeugnissen; bei Reibungsbelägen mit einer Jahresproduktion von mehr als 50 t Fertigerzeugnissen; bei anderen Verwendungszwecken von Asbest mit einem Ei...

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