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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 71 Bau von Schienenfahrzeugen

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1, 2
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
3
B.
BVwG
4
C.
US
5
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
6, 7

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst Anlagen für den Bau von schienengebundenen Fahrzeugen. Unter Schienenfahrzeugen sind Eisenbahnen und Straßenbahnen zu verstehen (Schmelz/Schwarzer, UVP-G Anh 71 Rz 3). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 2 Z 4 lit i UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

2

Die Produktion von Seilbahnen ist von der Z 71 nicht erfasst (UVP-G RS 2015, 219). Die Bestimmung erfasst den Bau vollständiger schienengebundener Fahrzeuge; die Fertigung bloßer Teile oder die reine Montage und Instandsetzung von schienengebundenen Fahrzeugen erfüllen den Tatbestand daher nicht (vgl Bergthaler in Ennöckl/Raschauer/Bergthaler, UVP-G3 Anh 1 Z 71 Rz 1).

II. Rechtsprechung

A. VwGH

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

4

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

C. US

5

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

III. Gesetzesmaterialien

A. UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89

6

IA 168/A 21. GP, zu Anh 1 Z 71: Die Umweltauswirkungen können insbesondere von Abluft- und Lärmemissionen herrühren. Parameter für diesen Anlagentyp ist die Produktionskapazität in Stück....

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