UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
1. Aufl. 2020
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Z 56 Herstellung von Biotreibstoffen
Übersicht der Kommentierung
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I. | Kurzübersicht | ||
II. | Rechtsprechung | ||
A. | VwGH | ||
B. | BVwG | ||
C. | US | ||
III. | Gesetzesmaterialien | ||
A. | UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89 |
I. Kurzübersicht
1
Die Bestimmung erfasst die Herstellung von Biotreibstoffen. Biotreibstoffe sind flüssige oder gasförmige Verkehrskraftstoffe, die aus Biomasse hergestellt werden (Bergthaler in Ennöckl/Raschauer/Bergthaler, UVP-G3 Anh 1 Z 56 Rz 1). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 2 Z 6 UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.
II. Rechtsprechung
A. VwGH
2
Keine einschlägige Rsp vorhanden.
B. BVwG
3
Keine einschlägige Rsp vorhanden.
C. US
4
Keine einschlägige Rsp vorhanden.
III. Gesetzesmaterialien
A. UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
5
IA 168/A 21. GP, zu Anh 1 Z 48 bis 57: Diese Ziffern betreffen einerseits die Errichtung oder Änderung von Einzelanlagen, die nur über eine oder mehrere getrennte Produktionslinien verfügen sowie andererseits die Änderung von Anlagen, die Teil eines integrierten chemischen Werks sind und deren Produktionskapazität erweitert wird.
Die Systematik der Stoffe bzw. Stoffgruppen folgt jener, die im Rahmen der IPPC-Richtlinie 96/61/EG für die zu erstellenden BAT-Reference-Dokumente erarbeitet wurde, d.h. es wurde...