UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
1. Aufl. 2020
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Z 54 Herstellung von Düngemitteln
Übersicht der Kommentierung
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I. | Kurzübersicht | ||
II. | Rechtsprechung | ||
A. | VwGH | ||
B. | BVwG | ||
C. | US | ||
III. | Gesetzesmaterialien | ||
A. | UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89 | ||
B. | UVP-G Novelle 2009 – BGBl I 2009/87 |
I. Kurzübersicht
1
Die Bestimmung erfasst die Herstellung von Düngemitteln. Gemäß § 1 Abs 1 Düngemittelgesetz sind Düngemittel Stoffe, die Pflanzennährstoffe enthalten und dazu bestimmt sind, unmittelbar oder mittelbar Pflanzen zugeführt zu werden, um deren Wachstum zu fördern, deren Qualität zu verbessern oder deren Ertrag zu erhöhen. Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 2 Z 6 UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.
II. Rechtsprechung
A. VwGH
2
Keine einschlägige Rsp vorhanden.
B. BVwG
3
Keine einschlägige Rsp vorhanden.
C. US
4
Keine einschlägige Rsp vorhanden.
III. Gesetzesmaterialien
A. UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
5
IA 168/A 21. GP, zu Anh 1 Z 48 bis 57: Diese Ziffern betreffen einerseits die Errichtung oder Änderung von Einzelanlagen, die nur über eine oder mehrere getrennte Produktionslinien verfügen sowie andererseits die Änderung von Anlagen, die Teil eines integrierten chemischen Werks sind und deren Produktionskapazität erweitert wird.
Die Systematik der Stoffe bzw. Stoffgruppen folgt jener,...