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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Dokumentvorschau
Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 42 Schutz- und Regulierungsbauten

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1, 2
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
3
B.
BVwG
46
C.
US
7
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
8, 9
B.
UVP-G Novelle 2009 – BGBl I 2009/87

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst Schutz- und Regulierungsbauten. Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 2 Z 10 f UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

2

Schutz- und Regulierungsbauten sind wasserbauliche Maßnahmen, deren Zweck es ist, das Regime eines Wasserlaufes so zu beeinflussen, dass das anliegende Gelände vor Überflutungen und Vermurungen bewahrt wird (UVP-G RS 2015, Seite 208). Das § 42 Abs 1 WRG definiert Schutz- und Regulierungsbauten als Vorrichtungen und Bauten gegen die schädlichen Einwirkungen des Wassers (Bergthaler in Ennöckl/Raschauer/Bergthaler, UVP-G3 Anh 1 Z 42 Rz 1 mwN).

II. Rechtsprechung

A. VwGH

3

Das UVP-G 2000 definiert den Begriff „Schutz- und Regulierungsbauten“ nicht. Sofern jedoch ein das Vorhaben betreffendes Materiengesetz gleiche oder ähnliche Begriffe verwendet, sind diese zur Interpretation des Anh 1 des UVP-G 2000 heranzuziehen. Unter einem gemäß § 41 WRG 1959 bewilligungspflichtigen Schutz- und Regulierungswasserbau versteht man eine wasserbauliche Anlage, deren ausschließ...

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