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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 35 Bodenentwässerung

Lampert

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
2
B.
BVwG
3
C.
US
4
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
5, 6
B.
UVP-G Novelle 2009 – BGBl I 2009/87
7

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst die Bodenentwässerung, während Z 36 die Bodenbewässerung regelt. Die UVP von Bodenbe- und ‑entwässerungen im Rahmen von Zusammenlegungsverfahren wird durch das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz geregelt (UVP-G RS 2015, 206). Für sonstige derartige Anlagen sind die Z 35 und 36 anzuwenden (UVP-G RS 2015, 206). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 2 Z 1 lit c UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

2

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

3

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

C. US

4

Auf Grund des der Festlegung der Schwellenwerte im UVP-G 2000 vorangegangenen umfassenden „Screening-Prozesses“ kann von einer ausreichend begründeten „grundsätzlichen Richtigkeit“ der vom nationalen Gesetzgeber getroffenen Vorhabensauswahl ausgegangen werden. Bei der Prüfung des Tatbestandes des Anhanges 1 Z 35 UVP-G 2000 haben sich keine vernünftigen Zweifel daran ergeben, dass die Bestimmung des UVP-pflichtigen Vorhabens in dieser Z dem Gemeinschaftsrecht entspricht. US , US 7B/2007...

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