TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 31 Stauwerke

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kurzübersicht
1
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
2
B.
BVwG
3, 4
C.
US
5, 6
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
7, 8

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst Stauwerke, die nicht im Zusammenhang mit einer Elektrizitätserzeugung stehen und somit keine Wasserkraftanlagen iSd Z 30 sind, wie zB Trinkwasser- und Bewässerungsspeicher (Altenburger/Berger, UVP-G2 Anh 1 Z 31 Rz 293). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 1 Z 15 sowie Anh 2 Z 10 lit g UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

2

Keine einschlägige Rsp vorhanden.

B. BVwG

3

Der VwGH hat in seiner Entscheidung vom , 2008/07/0098, ausgesprochen, dass auch nach Umrüstung eines Speicherkraftwerkes auf Pumpbetrieb keine Anlage im Sinne der Z 31 lit a des Anhanges 1 UVP-G 2000 vorliege, zumal weiterhin eine Wasserkraftanlage vorliege und die projektierte Speicherung des Wassers zur Energiegewinnung erfolge. Eine derartige Anlage sei daher nicht nach Z 31, sondern nach Z 30 des Anhanges 1 zu beurteilen. BVwG , W102 2128669-1.

4

Da somit Anhang 1 Z 30 UVP-G 2000 anwendbar ist, scheidet die Prüfung der Z 31 aus, wo jedenfalls alle Arten von Speicherungen erfasst werden, die anderen Zwecken die...

Daten werden geladen...