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Lampert

UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4003-7

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Lampert - UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Z 30 Wasserkraftanlagen

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kurzübersicht
1, 2
II.
Rechtsprechung
A.
VwGH
38
B.
BVwG
921
C.
US
2226
III.
Gesetzesmaterialien
A.
UVP-G Novelle 2000 – BGBl I 2000/89
27, 28
B.
UVP-G Novelle 2009 – BGBl I 2009/87
C.
UVP-G Novelle 2012 – BGBl I 2012/77
3032

I. Kurzübersicht

1

Die Bestimmung erfasst Wasserkraftanlagen (Wasserkraftwerke). Darunter werden jegliche Kraftwerke zur energetischen Nutzung mittels Wasserkraft, unabhängig dem Typ als Lauf-, Stau- oder Ausleitungskraftwerke, subsumiert (vgl UVP-G RS 2015, 203; Krzizek, Kommentar zum Wasserrechtsgesetz, 95). Eine Wasserkraftanlage ist die Gesamtheit aller Bauwerke, Maschinen und Einrichtungen, mit der Wasserkraft in elektrische Energie umgewandelt werden kann (UVP-G RS 2015, 203). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 2 Z 3 h UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU.

2

Die FN 7 definiert den Begriff der Kraftwerkskette.

II. Rechtsprechung

A. VwGH

3

Der Begriff der Kraftwerkskette hat einen durch Anhang 1 Z 30 UVP-G 2000 klar abgesteckten Bedeutungsinhalt, wonach darunter eine Aneinanderreihung von zwei oder mehreren Stauhaltungen zur Nutzung der Wasserkraft ohne dazwischenliegende freie Fließstrecke, berechnet auf Basis der Ausbauwassermenge, von zumindest 2 km Länge zu verstehen...

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