UVP-G | Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
1. Aufl. 2020
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Z 29a Geologische Speicherung von Kohlendioxid
Übersicht der Kommentierung
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I. | Kurzübersicht | ||
II. | Rechtsprechung | ||
A. | VwGH | ||
B. | BVwG | ||
C. | US | ||
III. | Gesetzesmaterialien | ||
A. | UVP-G Novelle 2011 – BGBl I 2011/144 |
I. Kurzübersicht
1
Die Bestimmung erfasst Speicherstätten zur geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid. Eine Speicherstätte iSd CCS-Richtlinie ist ein begrenzter Volumenbereich innerhalb einer geologischen Formation, der für die geologische Speicherung von CO2 genutzt wird, mit den dazugehörigen Übertageeinrichtungen und Injektionsanlagen (UVP-G RS 2015, 202). Unionsrechtliche Vorgabe ist Anh 1 Z 22 UVP-RL 2011/92/EU idF RL 2014/52/EU. Mit der CCS-RL 2009/31/EG wurde der Anh 1 der UVP-RL um den Betrieb von Speicherstätten zur geologischen Sequestrierung von Kohlendioxid erweitert wurde (vgl Art 31 CCS-RL; Bergthaler in Ennöckl/Raschauer/Bergthaler, UVP-G3 Anh 1 Z 29a Rz 1 mwN).
2
Mit dem Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid erlassen wird und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden wurde die geologische Sequestrierung von CO2 auf österreichischem Territorium verboten (Bergthaler in En...